KasuistikHepatitisAKinder

Zusammenfassung:

Der Hausarzt kann Kindern eine Impfung gegen Hepatitis A empfehlen, wenn mehrere Argumente für eine Impfung sprechen und ein orientierendes Elterngespräch stattgefunden hat. Als Impfstoff steht Havrix 720 (vom 1. – 18. Geburtstag) (alternativ Twinrix  gegen Hepatitis A und B zur Verfügung).

Kasuistik:

Ein fünfjähriger Knabe und ein 2 ½ jähriges Mädchen in Begleitung  der spanisch sprechenden Mutter reisen 3 Wochen nach dem Arzttermin nach Kolumbien. Die Familie besucht die Eltern der Mutter. Die Kinder werden mit ihrer Mutter ca. 5 Monate in Kolumbien  bei den Grosseltern wohnen.

Allergien, durchgemachte Gelbsucht, Medikamenteneinnahme, akute gesundheitliche Probleme und frühere Impfreaktionen waren nicht bekannt. Ich empfahl der ganzen Familie eine (aktive) Impfung gegen Hepatitis A aus folgenden Gründen:

  • der Impfzeitpunkt (> 2 Wochen vor der Abreise)
  • die Destination (Hep. A Endemiegebiet)
  • die Dauer des Aufenthaltes und der Reisestil (Ansteckungsrisiko)
  • das Alter des Kindes (< oder >5 Jahre)
  • die Möglichkeit einer Ausbreitung der Infektion im Kindergarten / Schule
  • die Impfbereitschaft der Eltern (Impfbefürworter/Impfgegner)

So impfte ich die Erwachsenen mit einer Ampulle Havrix-1440 und die beiden Kinder mit je einer halben Ampulle Havrix 1440 intramuskulär (resp 1 Amp. Havrix 720).

Diskussion:

Häufig betreffen reisemedizinische Anfragen die Indikation der Hepatitis A bei Kindern. Die Reise der geschilderten Familie erfüllt hier beispielhaft sämtliche Kriterien für eine Impfung.

Erfahrungsgemäss präsentieren sich die Argumente pro oder contra Impfung selten eindeutig. Als Hausarzt kennen Sie die Patienten und deren Hintergrund bestens und können eine massgeschneiderte Empfehlung abgeben.
In meiner Impfpraxis bringt meines Erachtens eine Immunisierung gegen Hepatitis A nur bei einem kleinen Teil der Kinder einen Nutzen. Anders ausgedrückt: Bei einem Grossteil der Kinder, die einmalig, kurzfristig und einen kurzzeitigen Aufenthalt „buchen“, müssen Sie als Hausarzt kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie die Impfung wohlüberlegt nicht empfehlen. Dies gilt auch für Kleinkinder, welche gestillt werden oder Schoppennahrung erhalten.

Autor:
Dr. med.Gallus Heeb
Poststr.12 9000 St.Gallen
gallus(at)dr-heeb.ch

Wissensstand : März 2015